Geschäfts­be­din­gun­gen für Fastenwanderwochen

Bei die­ser Ver­an­stal­tung han­delt es sich um ein Fas­ten für Gesun­de, nicht um ein the­ra­peu­ti­sches Heil­fas­ten unter ärzt­li­cher Lei­tung. Las­sen Sie ggf. Ihren Gesund­heits­zu­stand vor Fas­ten­be­ginn und vor der ver­bind­li­chen Anmel­dung überprüfen!

Anmel­dung: Nach der Buchung erhal­ten Sie eine Buchungs­be­stä­ti­gung und eine Rech­nung über die Semi­nar­ge­bühr. Die Semi­nar­ge­bühr ist inner­halb von 14 Tagen zu bezahlen. 

Leis­tun­gen: Die ver­trag­li­chen Leis­tun­gen erge­ben sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung der Ange­bo­te. Soll­te der Kun­de, aus wel­chen Grün­den auch immer, Leis­tun­gen nicht in Anspruch neh­men, besteht kein Anspruch auf antei­li­ge Rück­erstat­tung. Die Anrei­se erfolgt indi­vi­du­ell. Die Kur­ta­xe, evtl. anfal­len­de Ein­tritts­prei­se, Kos­ten für Fäh­ren oder die Nut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln sind nicht in der Semi­nar­ge­bühr enthalten.

Unter­kunft: Die Kos­ten für die Unter­kunft (inklu­si­ve Fas­ten­ver­pfle­gung) bezah­len Sie in der Regel direkt vor Ort, oder bei Rech­nungs­stel­lung des jewei­li­gen Hotels/ der jewei­li­gen Pen­si­on. Son­der­wün­sche oder Rekla­ma­tio­nen klä­ren Sie in der Regel mit dem jewei­li­gen Unterkunftsbetrieb. 

Über­mitt­lung an die Unter­kunft: 21 Tage vor Rei­se­be­ginn wer­den die Daten der Teil­neh­mer (Name, Anschrift, Tele­fon­num­mer, usw.) an die Unter­künf­te über­mit­telt. Ab die­sem Zeit­punkt gel­ten für die Unter­kunfts­kos­ten die Stor­nie­rungs­re­geln der jewei­li­gen Unterkunft.

Hun­de: Das Mit­brin­gen von Hun­den ist nach Abspra­che im Haus Muta­bor auf Use­dom, im Insel­ho­tel auf Rügen und im Ost­see­ho­tel War­ne­mün­de nach Abspra­che möglich!

Rück­tritt: Der Abschluss einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wird aus­drück­lich empfohlen!

Rück­tritt durch den Kun­den:  Eine Rück­tritts­er­klä­rung ist schrift­lich mit der Post oder per E‑Mail an den Ver­an­stal­ter zu richten. 

Bei Rück­tritt wird fällig:

  • 31 Tage vor Urlaubs­be­ginn 60 % des Gesamtpreises
  • Ab 15 Tage vor Urlaubs­be­ginn oder Kurs­ab­bruch 100 % des Gesamtpreises


Rück­tritt durch den Ver­an­stal­ter:
Je nach Ver­an­stal­tungs­ort beträgt die Min­dest­teil­neh­mer­zahl 8 (z.B. Haus Muta­bor) oder 10 Per­so­nen (z.B. Insel­ho­tel). Bei nicht errei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl kann die Ver­an­stal­tung durch den Ver­an­stal­ter abge­sagt wer­den. Die Teil­neh­mer wer­den spä­tes­tens 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn per e‑mail oder per Brief infor­miert. Die Semi­nar­ge­bühr wird zu 100 % zurück erstat­tet. Das glei­che gilt bei Erkran­kung des Kursleiters.

Rück­tritt in Coro­na-Zei­ten: Soll­te wegen eines Lock­downs eine Fas­ten­wan­der­wo­che nicht statt­fin­den kön­nen, wird die Rei­se vom Ver­an­stal­ter kos­ten­frei stor­niert. Ansons­ten sind bei Rei­se­an­tritt die gel­ten­den Coro­na­re­geln eigen­ver­ant­wort­lich ein­zu­hal­ten! Heißt: Ist zum Buchungs­zeit­punkt erkenn­bar, dass 2G oder 2G+ oder „geboos­tert“ Vor­aus­set­zung für das Antre­ten einer Rei­se sein könn­te, kann die Rei­se spä­ter NICHT kos­ten­frei stor­niert werden.

Haf­tung: Der Ver­an­stal­ter haf­tet bei begrün­de­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen, heißt bei Schä­den, die durch Vor­sätz­lich­keit oder Fahr­läs­sig­keit des Ver­an­stal­ters begrün­det sind. Nicht z.B. für Fremd­leis­tun­gen durch die Hotels oder Pen­sio­nen. Auch bei Rekla­ma­tio­nen wegen der Unter­kunft oder bei Son­der­wün­schen, wen­den sich die Kun­den an den Unterkunftsbetrieb.

Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für die Risi­ken, die sich durch die Teil­nah­me an einer Wan­de­rung oder einer Fahr­rad­tour erge­ben kön­nen. Der Kun­de erklärt sich mit der Anmel­dung ein­ver­stan­den, dass er selbst die vol­le Ver­ant­wor­tung für sein Han­deln wäh­rend der Ver­an­stal­tung über­nimmt. Der Kun­de selbst trägt die Ver­ant­wor­tung dar­über, dass er aus­rei­chend ver­si­chert ist. Etwa­ige Ansprü­che des Kun­den an den Ver­an­stal­ter erlö­schen nach Kursende!