Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr können Unternehmen lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. So regelt es das Einkommenssteuergesetz § 3, Nr. 34, zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.