Sie besorgen sich von Ihrem Arzt ein Rezept für die Beratung, oder lassen sich eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen. (Weder das Rezept noch die Bescheinigung belasten das Budget Ihres Arztes.) Mit dem Rezept oder der Bescheinigung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, zwecks Abklärung der Kostenübernahme. Evtl. verlangt Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag und einen Zertifikationsnachweis der Ernährungstherapeutin. Ich benötige zum Erstgespräch das Original oder eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder des Rezepts.